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Zusammensetzung der Abteilungen
Das Kantonsgericht bezeichnet jeweils für ein Verwaltungsjahr, welches am 1. Juni beginnt, die Mitglieder der vom Gesetz vorgesehenen Abteilungen und Delegationen und deren Präsidenten. Nach derer Zusammensetzung werden die Abteilungen im kantonalen Publikationsorgan veröffentlicht.
Gesetzliche Grundlage : Organisationsreglement der Walliser Gerichte vom 21. Dezember 2010