Staatskanzlei

Protokoll

Die Staatskanzlei hat alle Sitzungen und Anlässe des Staatsrates koordiniert und organisiert.

Leistungen zugunsten der Verwaltung

Das Übersetzungsteam der Staatskanzlei und des Parlamentsdienstes, bestehend aus vier Übersetzerinnen und Übersetzern (2,4 VZE), hat rund 1010 Seiten übersetzt, in erster Linie für das Präsidium und den Grossen Rat. Das Übersetzungsteam verwendet leistungsfähige Übersetzungsdatenbanken (SDL Trados Studio), die ein vernetztes Arbeiten mit sämtlichen Übersetzerinnen und Übersetzern der Kantonsverwaltung und somit eine Steigerung der Quantität und vor allem der Qualität der ausgeführten Übersetzungen ermöglichen. Zudem sorgt das Team für die Wartung und Speisung der Terminologie- und der Übersetzungsdatenbank unter Gewährleistung der Koordination zwischen den verschiedenen Übersetzerinnen und Übersetzern der Kantonsverwaltung und der Zusammenarbeit mit der Sektion Terminologie der Bundeskanzlei.

Überdies hat die Staatskanzlei 2624 Beglaubigungen vorgenommen, 3.4 Millionen Postsendungen verschickt, über die Telefonzentrale 10’000 Anrufe entgegengenommen und rund 5000 Regierungsentscheide unterzeichnet. Der Weibeldienst hat für die Staatsräte über 76’000 Kilometer mit den Regierungsfahrzeugen zurückgelegt.

Juristische Unterstützung des Staatsrates und Gesetzgebung

Die Staatskanzlei unterstützt die Regierungsmitglieder in juristischen Belangen, indem sie verschiedene Rechtsgutachten erstellt.

Sie instruiert Beschwerden an den Staatsrat in den Bereichen Ausländerrecht, Baurecht, Strassenverkehrsrecht, Gesundheitsrecht, bäuerliches Bodenrecht, Disziplinarrecht und Bildungsrecht. Insgesamt wurden 323 Beschwerden eingereicht und 344 diesbezügliche Staatsratsentscheide wurden von fünf Juristinnen (3,5 VZE) in diesen Bereichen vorbereitet.

Die Staatskanzlei instruiert auch die Disziplinarfälle des Staates und präsidiert die Konsultativkommission für die durch Amtsträger gegenüber dem Staat verursachten Schäden, wodurch sie den Staatsrat bei der Beurteilung der diesbezüglichen Fälle unterstützt. Sie präsidiert zudem die Sicherheitskommission, an die sich die Staatsangestellten im Fall von Konflikten und Gewalt am Arbeitsplatz wenden können.

Überdies zeichnet die Staatskanzlei für die Kontrolle der Erlasse in technischer und sprachlicher Hinsicht verantwortlich und gewährleistet die Veröffentlichung der kantonalen Gesetzgebung im Amtsblatt sowie in der systematischen und der amtlichen Gesetzessammlung in beiden Amtssprachen. 110 Erlasse wurden kontrolliert und 107 wurden von zwei Juristinnen (0,4 VZE) in den Gesetzessammlungen veröffentlicht.

Am 1. August 2018 ist der Kanton Wallis zum Vorrang der elektronischen Version der Erlasse übergegangen. Die Gesetzgebungs-Website bietet eine Übersicht über die gesetzgeberische Aktualität in beiden Amtssprachen des Kantons, ermöglicht die Konsultation der systematischen und der amtlichen Gesetzessammlung und bietet eine leistungsfähige Suchmaschine sowie einen Vergleich zwischen den verschiedenen Versionen der Erlasse.

Die Staatskanzlei erteilt auch Auskunft über das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) und berät die Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Öffentlichkeitsprinzip und Zugang zu amtlichen Dokumenten.

Sie gewährleistet schliesslich die Koordination zwischen der Kantonsverwaltung und dem Parlamentsdienst, beispielsweise im Rahmen der Legislaturplanung.

Unterstützung der Regierungstätigkeit

2004 hatte der Grosse Rat beschlossen, die Führung mit Leistungsaufträgen flächendeckend für die gesamte Verwaltung einzuführen. Zu diesem Zweck wurde die Informatikplattform e-DIKS entwickelt. Diese Plattform ermöglicht es unter anderem, das Budget, die Rechnung und die integrierte Mehrjahresplanung zu veröffentlichen. In der Informatikstrategie 2015–2024 des Staatsrates ist die Ersetzung von e-DIKS vorgesehen. Im Hinblick auf diese Ersetzung hat der Staatsrat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, Massnahmen zur Verbesserung des Konzepts, der Instrumente und Prozesse der Führung mit Leistungsaufträgen sowie des Controllings vorzuschlagen. Im Jahr 2018 hat diese Arbeitsgruppe eine Analyse der Stärken und Schwächen des bestehenden Systems vorgenommen. Sie hat ebenfalls die von den anderen Kantonen und vom Bund verwendeten Systeme unter die Lupe genommen und sämtliche Dienststellen der Verwaltung angehört.

Weiterverfolgung der parlamentarischen Vorstösse

Artikel 107 Absatz 2 des Gesetzes über die Organisation der Räte und die Beziehungen zwischen den Gewalten (GORBG) sieht vor, dass der Staatsrat jedes Jahr über den Stand der noch zu behandelnden Vorstösse berichtet.

Seit dem 1. Januar 2016 wurden 126  parlamentarische Vorstösse eingereicht und angenommen, darunter 27 Motionen und 99  Postulate. 53 dieser Vorstösse (9 Motionen und 44 Postulate) wurden bereits umgesetzt. Die 73  restlichen Vorstösse (18 Motionen und 55  Postulate) befinden sich in der Umsetzungsphase.

In Zusammenarbeit mit dem Parlamentsdienst entwickelt die Staatskanzlei ein rund um die Uhr zugängliches System, das es Abgeordneten und interessierten Personen erlaubt, sich über den Behandlungsstand der parlamentarischen Vorstösse zu informieren.