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Sozialhilfebestätigung
Die Sozialhilfebestätigungen werden durch die Koordinationsstelle für soziale Leistungen ausgestellt.
Diese Bestätigungen werden insbesondere bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung, bei einem Einbürgerungsantrag oder Familiennachzug ausgestellt.
Um diese Anfragen effizient bearbeiten zu können, benötigen wir den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Wohnadresse des Antragstellers.
Für Personen unter Beistandschaft, ist eine Beistandsernennung/Vollmacht erforderlich.
Die Anträge können unter folgender E-Mail bestellt werden:
Nach Bearbeitung werden die Bestätigungen per Post an den Gesuchsteller gesandt.