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SOZIALE UND BERUFLICHE EINGLIEDERUNGSMASSNAHMEN VON ASYLBEWERBENDEN
Soziale und berufliche Eingliederungsmassnahmen
Diese Massnahmen haben insbesondere zum Ziel:
- die Unabhängigkeit der Teilnehmer durch Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme zu fördern;
- den Projektteilnehmern berufliche Grundkenntnisse zu vermitteln, um ihre spätere berufliche Eingliederung in der Schweiz oder in ihrem Herkunftsland zu fördern;
- Neuankömmlingen, Rückkehrwilligen und vorläufig aufgenommenen Personen Anreize zur Verbesserung ihrer Lern- und Anpassungsfähigkeiten zu bieten;
- Kompetenzen, Sachkenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmer zu ermitteln, um nützliche Kenntnisse für ihre Wiedereingliederung zu entwickeln;
- sicherzustellen, dass Asylbewerbende und vorläufig aufgenommene Personen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.