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BESCHÄFTIGUNG UND ARBEIT DER ASYLBEWERBENDEN
Beschäftigung / Arbeit
Eine Arbeitstätigkeit trägt zur Stärkung der Autonomie, der sozialen Kompetenzen und der Würde der Asylbewerbenden bei.
Ein Asylbewerbender wird auf einen entsprechenden Bescheid seines Sozialarbeiters als arbeitsmarktfähig erachtet und an das Büro für berufliche Eingliederung verwiesen.
Der Arbeitgeber informiert das Büro für berufliche Eingliederung über sein Interesse, einen Asylbewerbenden als Praktikant oder Mitarbeiter einzustellen.