Familienzulagen (FZ)
Die Familienzulagen des Kantons Wallis hängen von mehreren Gesetzen und Verordnungen ab:
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) gilt für in der Landwirtschaft tätige Personen. Verschiedene Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) sind jedoch auf das FLG anwendbar.
Anspruchsberechtigt nach dem FLG sind selbständige Landwirtinnen und Landwirte und Arbeitnehmende in der Landwirtschaft.
Die Leistungen entsprechen den Mindestleistungen nach FamZG:
- Kinderzulage von 200 Franken pro Kind und Monat (im Berggebiet liegen die Ansätze 20 Franken höher);
- Ausbildungszulage von 250 Franken pro Kind und Monat (im Berggebiet liegen die Ansätze 20 Franken höher);
- Haushaltungszulage von 100 Franken pro Monat für landwirtschaftliche Arbeitnehmende.
Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1. Januar 2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:
- eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre oder bis zum Anspruch auf die Ausbildungszulage;
- eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Jugendliche, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren, frühestens ab 15 Jahren, bis 25 Jahre.
Im Wallis wird die Kinderzulage auf CHF 305.- und die Ausbildungszulage auf CHF 445.- festgelegt.
Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen und arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, ohne Einkommensgrenze. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.
Vollständige Informationen und Formulare auf der Website der Kantonale Familienzulagenkasse des Wallis.
- Beiträge AHV/IV/EO/ALV/FZ
- Leistungen der AHV/IV
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL AHV/IV)
- Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
- Corona Erwerbsersatzentschädigung (EO COVID-19)
- Erwerbsausfallentschädigungen Militär- oder Zivildienst (EO)
- Mutterschaftsentschädigungen (MSE)
- Vaterschaftsentschädigungen (VSE)
- Betreuungsentschädigung (BUE)
- Familienzulagen (FZ)
- Prämienverbilligung (IPV)
- Familienfonds
- Unfallversicherung (UVG)
- Berufliche Vorsorge (BVG) 2. Säule
- Ausgleichsfonds