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Ihr individuelles Konto
Die Ausgleichskassen führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen und Beitragszeiten aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Es ist somit wesentlich, dass die auf dem Lohnausweis aufgeführten Beiträge vom Arbeitgeber tatsächlich bei der AHV abgerechnet wurden.
Durch Eingabe Ihrer 13-stelligen Versichertennummer, welche auf dem Versicherungsausweis ersichtlich ist, sowie Ihrem Geburtsdatum, können Sie über das InfoRegister die Adressen der Ausgleichskassen erfahren, die ein individuelles Konto auf Ihrem Namen führen.
Youtube: https://youtu.be/pk9uX7ZnlYY
Der Versicherungsausweis
Jede beitragspflichtige oder leistungsberechtigte Person erhält einen Versicherungsausweis.Der neue Ausweis enthält nur noch den Namen, das Geburtsdatum sowie die neue AHV-Nummer und entspricht den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes. In der Regel wird dieser nur einmal ausgestellt und hat das Format einer Kreditkarte.
Der Bundesrat hat entschieden, den automatischen Versand des Versicherungsausweises auf den 1. Januar 2017 einzustellen. Auf dem Versicherungsausweis sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Diese Informationen sind jedoch auch auf der von den Krankenversicherungen ausgestellten Versichertenkarte. Wir bitten Sie, diese zu verwenden.
Für Versicherte, welche eine Krankenversicherungskarte besitzen, bietet der AHV-Versicherungsausweis keinen Mehrwert.
Jede versicherte Person kann bei irgendeiner Ausgleichskasse kostenlos einen Gesamtauszug aus dem individuellen Konto bestellen. Bitte füllen Sie dafür das entsprechende Formular aus. Der Kontoauszug wird innert 3 Wochen per Post zugestellt. Für die Ausstellung an Drittpersonen muss obligatorisch eine Vollmacht vorliegen.
Sie können schriftlich bei der Ausgleichskasse, die das beanstandete Konto führt, eine Berichtigung verlangen. Sämtliche Beweisunterlagen (z.B.Lohnausweis oder Lohnabrechnung) müssen beigelegt werden.
Zur Information
Seit 1. Januar 2010 ist die AHV-Nummer auf der Krankenversichertenkarte aufgeführt. Das Dokument enthält dieselben Angaben wie der Versicherungsausweis.
Der Arbeitgeber kann mit dem Anmeldeformular ein Duplikata für die Lohnbezüger über die angegliederte Ausgleichskasse bestellen. Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige oder Rentner bestellen mittels Anmeldeformular den Versicherungsausweis über Ihre Ausgleichskasse.
Die persönlichen Daten werden automatisch vom Zivilstandsamt gemeldet oder durch ein amtliches Personenregister berichtigt.
Falls Sie einen neuen Versicherungsausweis wünschen, wenden Sie sich bitte an die zuständige AHV-Ausgleichskasse bzw. an Ihren Arbeitgeber, der Ihnen den Ausweis ausgehändigt hat.
Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige oder Renter bestellen mittels Anmeldeformular den Versicherungsausweis über Ihre Ausgleichskasse.