Lebenslage - Vaterschaft
Erwerbstätige Väter haben für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. (Maximal 14 Taggelder).
Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens aber CHF 220.- pro Tag (2022: CHF 196.-).
Nein, nur Väter von Kindern, die ab 1. Januar 2021 geboren werden, haben Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung.
Sie haben Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung, wenn Sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes
- Arbeitnehmer sind oder
- selbständig erwerbend sind oder
- im Betrieb der Ehefrau, der Familie oder der Konkubinatspartnerin mitarbeiten und eine Barlohn vergütet erhalten oder
- arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder
- wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde oder
- in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlungen oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist oder
- Dienst leisten und arbeitslos sind, ohne dass Sie ein Arbeitslosentaggeld beziehen, aber eine genügende Beitragszeit haben, die Anspruch auf ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung gäbe
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber während des Vaterschaftsurlaubes weiterhin den Lohn bezahlt, überweist die Ausgleichskasse die Entschädigung an den Arbeitgeber.
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber Probleme haben, können Sie bei der Ausgleichskasse verlangen, dass sie die Entschädigung direkt an Sie überweist.