Unfallversicherung (UVG)
Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz überprüft die AHV-Ausgleichskasse, ob jeder Arbeitgeber einer Versicherung angeschlossen ist.
Sobald Sie Personal einstellen, sind Sie dazu verpflichtet, eine berufliche Unfallversicherung abzuschliessen.
Ab einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden pro Woche müssen Sie dieses auch gegen Nichtberufsunfall versichern.
Falls Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:
Ausgleichskasse des Kantons Wallis
UVG/BVG-Kontrolle
Avenue de Pratifori 22 | 1950 Sitten
Tel: 027/324.94.72
- Beiträge AHV/IV/EO/ALV/FZ
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