Lebenslage - Militär und Zivildienst
Der obligatorische Militär- oder Zivildienst für Schweizer Männer (oder freiwillig für die Schweizer Frauen) geht auf eine langjährige Tradition zurück. Dabei steht man während einer mehr oder weniger langen Zeitspanne im Dienst der Eidgenossenschaft. Dieser Dienst wird mit einer angemessenen Erwerbsausfallentschädigung (EO) abgegolten.
Bei der EO handelt es sich um eine Entschädigung für den Verdienstausfall während dem Militär- oder Zivildienst. Alle Dienstleistenden der Schweizer Armee, des Zivilschutzes, und des Schweizerischen Roten Kreuzes haben Anspruch auf EO, ebenso die Zivildienstleistenden und die Teilnehmenden an Eidgenössischen oder Kantonalen Jugend+Sport Kursen sowie an Kursen für Leiter von Jungschützen.
Angestellt (Mindestens 4 Wochen Tätigkeit während des Jahres vor dem Dienst) |
Selbständig |
Studierend |
Arbeitslos |
Nicht erwerbstätig |
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Das Formular vom Arbeitgeber oder dem letzten Arbeitgeber ausfüllen lassen. Das Formular der Ausgleichskasse des Arbeitgebers zustellen. |
Das Formular Ihrer Ausgleichskasse zustellen. |
Jünger als 21 Jahre: das Formular der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnorts zustellen. Älter als 21 Jahre: das Formular der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Ausbildungsorts zustellen. |
Das Formular vom letzten Arbeitgeber vor der Arbeitslosigkeit ausfüllen lassen. Das Formular der Ausgleichskasse des Arbeitgebers zustellen. |
Das Formular der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnorts zustellen. |
Die Zulage beträgt CHF 69.- brutto pro Tag (2022: CHF 62.-) oder 80 % des letzten Lohns, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Dienst mindestens 4 Wochen oder 160 Stunden gearbeitet haben.
Für die Rekrutenschule beträgt die Zulage für Personen ohne Kinder in jedem Fall CHF 69.- brutto pro Tag (2022: CHF 62.-).
Die Zulage kann erst nach dem Erhalt des Formulars ausbezahlt werden.
Nehmen Sie mit der zuständigen Ausgleichskasse Kontakt auf. Sie wird gegen Vorweisen des Dienstbüchleins oder einer spezifischen Bestätigung ein Doppel ausstellen.
Die Auszahlung kann nach Erhalt des Formulars bis zu 5 Jahre nach dem Ende des Dienstes erfolgen.