Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
Um die Überbrückungsleistungen (ÜL) zu entrichten müssen die Ausgleichskassen Bundesgesetze und Verordnungen verwenden :
Federalgesetz |
Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) |
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.
Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente.
Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.
FAQ - Ptra
Das Gesuch muss bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde eingereicht werden.
Personen ab 60 Jahren, die ihren Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft haben oder deren Rahmenfrist abgelaufen ist, ohne dass die Möglichkeit besteht, eine neue zu eröffnen.
- Eine bedarfsabhängige monatliche Leistung zur Deckung des Lebensbedarfs.
- Rückvergütung bestimmter Krankheits- und Behinderungskosten.
- Das Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erreicht haben und ab dem 1. Januar 2021.
- 20 Jahre lang in die AHV eingezahlt haben, davon mindestens fünf Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres.
- Dabei ein minimales Jahreserwerbseinkommen erzielt haben (75% der maximalen AHV-Rente, d.h. CHF 22'050.- für 2021 (<2023 : CHF 21'510.-)).
- Keine Vermögenswerte besitzen über:
- CHF 50’000.- für eine alleinstehende Person;
- CHF 100’000.- für Ehepaare.
- Keinen Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung haben oder eine AHV-Rente beziehen.
- Einen Überschuss der anerkannten Ausgaben gegenüber den anrechenbaren Einnahmen aufweisen.
- Sich weiterhin um die Integration in den Arbeitsmarkt bemühen.
- Beiträge AHV/IV/EO/ALV/FZ
- Leistungen der AHV/IV
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL AHV/IV)
- Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
- Corona Erwerbsersatzentschädigung (EO COVID-19)
- Erwerbsausfallentschädigungen Militär- oder Zivildienst (EO)
- Mutterschaftsentschädigungen (MSE)
- Vaterschaftsentschädigungen (VSE)
- Betreuungsentschädigung (BUE)
- Familienzulagen (FZ)
- Prämienverbilligung (IPV)
- Familienfonds
- Unfallversicherung (UVG)
- Berufliche Vorsorge (BVG) 2. Säule
- Ausgleichsfonds