Lebenslage - Heirat
Gemäss Art. 159 vom Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. Sie verpflichten sich gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Sie schulden einander Treue und Beistand. Für das Ehepaar hat dieser Schritt auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen.
Familienzulagen: Wenn Sie bereits Kinder haben, müssen Sie eine Kopie des Trauscheins an Ihre Familienzulagenkasse senden.
Leistungen der AHV oder der IV: Das Anrecht auf Leistungen sowie der Betrag können sich ändern. Deshalb müssen Sie ein offizielles Dokument einsenden, welches das Datum Ihrer Trauung enthält.
Ergänzungsleistungen: Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation ändert sich und es ist eine neue Berechnung nötig. Deshalb müssen Sie ein offizielles Dokument einsenden, welches das Datum Ihrer Trauung enthält. Des weiteren benötigen wir sämtliche Informationen betreffend Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Situation und diejenige Ihrer Gattin oder Ihres Gatten.
Namenswechsel: Wenn Sie selbstständig erwerbend, nicht erwerbstätig oder Rentner sind, melden Sie Ihren Namenswechsel Ihrer Ausgleichskasse.