Lebenslage - Auslandaufenthalt
Personen, welche die Schweiz für eine längere Zeit verlassen möchten, sollten nachfragen, ob sie in der Schweiz weiter versichert sind oder sich versichern können und ob allfällige Leistungen auch ins Ausland überwiesen werden.
Wie auch immer, ob Vergnügungsreise, Sabbatical, verlängerte Ferien oder Familienbesuch – welche Schritte Sie unternehmen müssen, hängt hauptsächlich von Dauer und Zweck des Auslandaufenthalts ab.
- Ich arbeite im Ausland. Im Allgemeinen bezahlt jeder Angestellte in dem Land Beiträge, in welchem er arbeitet. (Merkblatt 10.01)
- Ich werde nicht erwerbstätig sein. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz behalten, bezahlen Sie weiterhin Beiträge. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie Ihre Ausgleichskasse informieren, damit Ihr Dossier geschlossen wird. Sie können sich auch bei der Schweizerischen Ausgleichskasse anmelden.
Ich werde im Ausland arbeiten. Habe ich noch Anrecht auf die Schweizer Familienzulagen für meine Kinder?
Ja, Sie bleiben in der Schweiz bei der AHV versichert.
- Ja, wenn Ihr Studium nicht länger als fünf Jahre dauert und Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz behalten.
- Das Studium muss mindestens einen Monat mit mindestens 4 Stunden Unterricht pro Woche dauern.
- Leistungen der AHV oder der IV: Grundsätzlich ist das möglich. Sie müssen Ihre neue Adresse der Ausgleichskasse melden und Ihre Bankdaten im Ausland angeben. Ihr Dossier wird der Schweizerischen Ausgleichskasse übergeben, die für die Auszahlung der Renten derjenigen Personen zuständig ist, welche ausserhalb der Schweiz wohnen.
- Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen: Nein, diese Leistungen sind nicht exportierbar. Wenn Sie sich im Ausland niederlassen, müssen Sie die Ausgleichskasse informieren, damit Ihr Dossier geschlossen wird.
- Ja, wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen und Ihr Aufenthalt drei Monate pro Jahr überschreitet.
- Wenn Sie Beiträge bezahlen müssen, melden Sie sich bei der Ausgleichskasse, um allfällige Mahngebühren zu vermeiden.
Mit dem Formular Spezialantrag Subventionen können Sie einen Antrag auf Subventionen stellen, der so behandelt wird, wie wenn Sie in der Schweiz geblieben wären.